Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland – Was Arbeitgeber wissen müssen
Die Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland bietet polnischen Unternehmen große Chancen zur Geschäftsentwicklung und zum Abschluss neuer Verträge.
Sie ist jedoch mit zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten verbunden.
Unkenntnis der Vorschriften kann zu hohen Geldstrafen und sogar zu einem Tätigkeitsverbot in Deutschland führen.
Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiter rechtssicher entsenden und Probleme mit deutschen Behörden vermeiden.
Was ist eine Mitarbeiterentsendung nach Deutschland?
Die Entsendung ist der vorübergehende Einsatz eines in Polen beschäftigten Mitarbeiters in Deutschland – bei Beibehaltung des polnischen Arbeitsvertrags und der Sozialversicherung.
Dieser Vorgang unterliegt den Regelungen der Europäischen Union, insbesondere der Entsenderichtlinie 2018/957.
Unterliegt ein entsandter Mitarbeiter deutschen Vorschriften?
Ja – auch wenn der Mitarbeiter formal in Polen beschäftigt bleibt, muss er während der Entsendung:
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ein Gehalt nach deutschem Recht erhalten
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unter Arbeitsbedingungen arbeiten, die den deutschen Standards entsprechen
Welche Pflichten hat ein polnischer Arbeitgeber bei der Entsendung nach Deutschland?
📌 Anmeldung beim deutschen Zoll (Zollamt)
Die Entsendung muss über das Portal Meldeportal-Mindestlohn gemeldet werden.
Erforderliche Angaben:
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Mitarbeiterdaten
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Einsatzort in Deutschland
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Zeitraum der Entsendung
❗ Fehlende Meldung kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
📌 Formular A1 – zentraler Nachweis für Sozialversicherung
Das Formular A1 bestätigt, dass der Mitarbeiter weiterhin dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegt.
Fehlt dieses Dokument, können deutsche Stellen Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland fordern.
📌 Einhaltung deutscher Lohn- und Arbeitszeitvorschriften
Der Arbeitgeber muss:
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das deutsche Mindestlohngesetz einhalten
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Arbeitszeitvorgaben, Pausen und Urlaubsregelungen beachten
Deutsche Behörden kontrollieren regelmäßig und verhängen Strafen bei Verstößen.
Steuern und Sozialabgaben – Polen oder Deutschland?
💰 Doppelbesteuerung vermeiden – 183-Tage-Regel
Laut Doppelbesteuerungsabkommen Polen–Deutschland:
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Bei Entsendung unter 183 Tagen: Einkommensteuer wird in Polen gezahlt
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Bei mehr als 183 Tagen: Deutschland kann steuerpflichtig werden
💼 Wo werden Sozialbeiträge gezahlt?
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Mit gültigem A1: Beiträge weiterhin in Polen (ZUS)
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Ohne A1: Pflicht zur Zahlung in Deutschland – höhere Kosten für Arbeitgeber
Wann ist eine Firmenregistrierung in Deutschland erforderlich?
Wenn das Unternehmen langfristig in Deutschland tätig ist oder dort eine feste Betriebsstätte unterhält, kann eine Registrierung notwendig sein, z. B. als:
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Zweigstelle (Niederlassung)
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Selbstständiges Unternehmen (eigenständige juristische Person)
Erforderliche Schritte:
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Registrierung beim Finanzamt
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Beantragung einer deutschen Steuernummer
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Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Bußgelder bei Verstößen
Deutsche Behörden sind sehr streng bei Verstößen gegen Entsendevorschriften.
Mögliche Konsequenzen:
❌ Geldbußen in fünfstelliger Höhe
❌ Verbot, Dienstleistungen in Deutschland zu erbringen
✅ Deshalb: Sorgen Sie für vollständige Dokumentation und Einhaltung aller Vorschriften.
FAQ – Häufige Fragen zur Entsendung
📌 Muss ich Mitarbeiter bei der deutschen Sozialversicherung anmelden?
Nein – wenn das A1-Formular vorliegt, gelten weiterhin die polnischen Beiträge (ZUS).
📌 Welche Dokumente sind bei einer Entsendung erforderlich?
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Formular A1
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Anmeldung über Meldeportal-Mindestlohn
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Arbeitsvertrag, angepasst an deutsches Recht
📌 Wie lange kann ein Mitarbeiter ohne Steuerpflicht in Deutschland entsendet werden?
Bis zu 183 Tage im Steuerjahr – danach kann Deutschland eine Steuerpflicht verlangen.
Fazit – Wie funktioniert legale Entsendung nach Deutschland?
Die Entsendung ist eine große Chance, erfordert aber genaue Einhaltung der Vorschriften.
✅ Melden Sie die Entsendung beim deutschen Zoll
✅ Zahlen Sie Löhne nach deutschem Mindestlohnrecht
✅ Beantragen Sie das Formular A1, um doppelte Abgaben zu vermeiden
✅ Überwachen Sie die Entsendungsdauer – ab 183 Tagen gelten deutsche Steuerregeln
📩 Haben Sie Fragen zur Entsendung oder benötigen Unterstützung bei Formalitäten? Kontaktieren Sie uns – wir helfen gern weiter!