Recht und Steuern – Nicht nur auf Deutsch
FAQ
Recht und Steuern – Nicht nur auf Deutsch
Häufig gestellte Fragen
Ein polnisches Unternehmen, das in Deutschland tätig ist, muss sich eventuell beim Finanzamt registrieren (für eine Steuernummer), Mitarbeiter gemäß A1, MiLoG, BG Bau melden und ggf. eine Freistellungsbescheinigung (Befreiung von der Bauabzugssteuer) beantragen – insbesondere im Baugewerbe.
Wenn das Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland erbringt, kann eine Registrierung beim Finanzamt erforderlich sein – besonders bei Bauleistungen, Transporten oder dem Verkauf von Waren an deutsche Kunden (z. B. über VAT OSS oder innergemeinschaftliche Lieferungen).
Die Steuernummer ist eine individuelle steuerliche Identifikationsnummer, die vom deutschen Finanzamt vergeben wird. Sie ist notwendig für die Abrechnung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer in Deutschland. Sie wird durch Antragstellung im Rahmen der steuerlichen Registrierung vergeben
Bauunternehmen, die in Deutschland tätig sind, benötigen eine Freistellungsbescheinigung, um den Abzug von 15 % Bauabzugssteuer zu vermeiden. Der Antrag wird beim Finanzamt gestellt und enthält Informationen zur Tätigkeit und zur steuerlichen Registrierung des Unternehmens.
Die Doppelbesteuerung lässt sich durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland vermeiden. Je nach Wohnsitz, Unternehmenssitz, Art der Tätigkeit und Dauer des Aufenthalts (183-Tage-Regel) kann die Steuerpflicht nur in einem der beiden Länder bestehen.
Eine Registrierung zur Umsatzsteuer ist erforderlich, wenn:
✅ Waren an Privatkunden in Deutschland verkauft werden und die 100.000 EUR-Schwelle überschritten wird (OSS-Regelung)
✅ Bau- oder andere Dienstleistungen erbracht werden, für die eine Anmeldung beim Finanzamt nötig ist
✅ Waren nach Deutschland importiert und weiterverkauft werden
Auch ohne Überschreiten der Grenze kann das Finanzamt oder Zollamt die Registrierung verlangen – daher ist eine fachkundige Beratung empfehlenswert.
In Deutschland gelten folgende Steuern:
Gewerbesteuer: 7–17 %
Körperschaftsteuer: 15 %
Einkommensteuer (für natürliche Personen): 14–45 % (progressiv)
Polnische Unternehmen unterliegen diesen Steuern, wenn eine Betriebsstätte in Deutschland vorliegt.
Bei der Entsendung gelten folgende Pflichten:
✅ Meldung beim Zollamt und Registrierung gemäß MiLoG
✅ A1-Bescheinigung vom polnischen Sozialversicherungsträger (ZUS)
✅ Einhaltung des deutschen Mindestlohns
✅ Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. BG Bau)
Ein polnisches Unternehmen, das in Deutschland Einkünfte erzielt, mehr als 183 Tage tätig ist oder eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland führt, kann zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland verpflichtet sein.